Präambel
Der Zug 4¾ ist ein Zusammenschluss von Schützenbrüdern des Bürgerschützenvereins Hövel 1906 e.V.. Die Hauptziele des Zuges 4¾ sind die Erhöhung des Spaßfaktors am Schützenfest,
die Stärkung der Gemeinschaft und die Mitgestaltung des Höveler Schützenfestes. Unter diesen Aspekten sind auch die nachfolgenden Statuten
zu verstehen, die sich die Mitglieder des Zuges 4¾ selbst auferlegt haben.Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.
§1: Generalversammlung
Einmal im Jahr lädt der Vorstand des Zuges 4¾ alle Mitglieder des Zuges 4¾ zu einer Generalversammlung ein, um die Wünsche und Bedürfnisse seiner Mitglieder
rund um den Zug zu besprechen. Die Generalversammlung wird rechtzeitig vor dem Schützenfest abgehalten. Die Bekanntmachung des Generalversammlungstermins
erfolgt frühstmöglich über unsere Homepage oder durch schriftliche Einladung. Alle zwei Jahre werden die Ämter des Zuges gewählt und vergeben:
Vorsitzender Koordination des Zuges 4¾
Geschäftsführer Umsetzung der Aktivitäten des Zuges 4¾
Schatzmeister Pflege der Finanzen des Zuges 4¾
Schriftführer/Postminister Aufzeichnung des Zuglebens für die Nachwelt, Verteilung von Informationen des
Zuges 4¾ an die Mitglieder
Webmaster Pflege der Homepage des Zuges 4¾
In den Vorstand ist gewählt, wer die Mehrheit der zur Generalversammlung anwesenden
Schützenbrüder des Zuges 4¾ erlangt hat.
§2 Statutenänderungen
Statutenänderungen und Ergänzungen können jährlich auf der Generalversammlung mit ¾ Mehrheit der zur Versammlung anwesenden Schützenbrüder des Zuges 4¾ beschlossen werden.
§3 Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag für die Kasse des Zuges 4¾ wird auf 25 Euro festgesetzt. Der Beitrag wird jährlich zum 1. Mai eines jeden Jahres per Lastschrift eingezogen. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten den Status eines passiven Mitgliedes. Passive Mitglieder, die an einer Aktivität des Zuges teilnehmen, bezahlen bei Erscheinen eine pauschale Jahressumme von 50 Euro.
§4 Aufnahmen und Austritte
Die Mitgliederzahl des Zuges 4¾ soll ein gewisses Maß nicht überschreiten, ca. 40 aktive Schützenbrüder sind angemessen. Aufnahmen müssen über den Vorsitzenden beantragt werden, der sich dann über die allgemeine Stimmung und Wertschätzung des Antragstellers, eine Kennenlernphase eingeschlossen, erkundigt. Dann entscheidet er nach Abwägung aller Stimmungen im Zug über die Integrierbarkeit des Antragstellers. Der Austritt kann zu jeder Zeit dem Vorsitzenden mitgeteilt werden. Eine Rückerstattung der geleisteten Beiträge erfolgt nicht.
§ ¾ Aufnahmebeitrag
Unser neuer Schützenbruder muss diese Statuten anerkennen und zum ersten Schützenfest als Mitglied des Zuges 4¾ Jahr eine Aufnahmegebühr des zweifachen Jahressatzes entrichten. Als Aufnahmezeitpunkt wird jeweils der zurückliegende 1.Mai festgelegt.