Unsere Zugsatzung kurz und bündig.

Präambel

 Der Zug 4¾ ist ein Zusammenschluss von Schützenbrüdern des  Bürgerschützenvereins Hövel 1906 e.V.. Die Hauptziele des Zuges 4¾ sind die  Erhöhung des Spaßfaktors am Schützenfest, die Stärkung der Gemeinschaft und die  Mitgestaltung des Höveler Schützenfestes. Unter diesen Aspekten sind auch die  nachfolgenden Statuten
zu verstehen, die sich die Mitglieder des Zuges 4¾  selbst auferlegt haben.Ein Text! Sie können ihn mit Inhalt füllen, verschieben, kopieren oder löschen.

§1:  Generalversammlung

Einmal im Jahr lädt der Vorstand  des Zuges 4¾ alle Mitglieder des Zuges 4¾ zu einer Generalversammlung ein, um  die Wünsche und Bedürfnisse seiner Mitglieder rund um den Zug zu besprechen. Die  Generalversammlung wird rechtzeitig vor dem Schützenfest abgehalten. Die  Bekanntmachung des Generalversammlungstermins
erfolgt frühstmöglich über  unsere Homepage oder durch schriftliche Einladung. Alle zwei Jahre werden die  Ämter des Zuges gewählt und vergeben:

Vorsitzender  Koordination des Zuges 4¾
Geschäftsführer Umsetzung der  Aktivitäten des Zuges 4¾
Schatzmeister Pflege der  Finanzen des Zuges 4¾
Schriftführer/Postminister Aufzeichnung des  Zuglebens für die Nachwelt, Verteilung von Informationen des
Zuges 4¾ an die  Mitglieder
Webmaster Pflege der Homepage des Zuges 4¾

In den Vorstand ist gewählt, wer die Mehrheit der zur  Generalversammlung anwesenden
Schützenbrüder des Zuges 4¾ erlangt  hat.

§2  Statutenänderungen

Statutenänderungen und Ergänzungen  können jährlich auf der Generalversammlung mit ¾ Mehrheit der zur Versammlung  anwesenden Schützenbrüder des Zuges 4¾ beschlossen werden.

§3  Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag für die Kasse des  Zuges 4¾ wird auf 25 Euro festgesetzt. Der Beitrag wird jährlich zum 1. Mai  eines jeden Jahres per Lastschrift eingezogen. Mitglieder, die nicht am  Lastschriftverfahren teilnehmen, erhalten den Status eines passiven Mitgliedes.  Passive Mitglieder, die an einer Aktivität des Zuges teilnehmen, bezahlen bei  Erscheinen eine pauschale Jahressumme von 50 Euro.

§4  Aufnahmen und Austritte

Die Mitgliederzahl  des Zuges 4¾ soll ein gewisses Maß nicht überschreiten, ca. 40 aktive  Schützenbrüder sind angemessen. Aufnahmen müssen über den Vorsitzenden beantragt  werden, der sich dann über die allgemeine Stimmung und Wertschätzung des  Antragstellers, eine Kennenlernphase eingeschlossen, erkundigt. Dann entscheidet  er nach Abwägung aller Stimmungen im Zug über die Integrierbarkeit des  Antragstellers. Der Austritt kann zu jeder Zeit dem Vorsitzenden mitgeteilt  werden. Eine Rückerstattung der geleisteten Beiträge erfolgt nicht.

§ ¾  Aufnahmebeitrag

Unser neuer Schützenbruder muss  diese Statuten anerkennen und zum ersten Schützenfest als Mitglied des Zuges 4¾  Jahr eine Aufnahmegebühr des zweifachen Jahressatzes entrichten. Als  Aufnahmezeitpunkt wird jeweils der zurückliegende 1.Mai festgelegt.

Immer auf dem aktuellen Stand sein mit der Mailinglsite.

Schützenfest 2025

27. - 29. Juni 2025

 

Schützenfest 2026

19. - 21. Juni 2026

Unser Schützenheim steht NICHT für Vermietungen zur Verfügung. 

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