Präambel
Der Bürgerschützenverein Hövel 1906
e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die
Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit
personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1
Allgemeines
Der Verein verarbeitet
personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem
Dateisystem, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen
Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu
beachten.
§ 2
Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
- Der Verein verarbeitet u. U. Daten
unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
- Im Rahmen des
Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum,
Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf.
Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
- Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den
Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am
Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z. B. Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 3
Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über
Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Schützenpost und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
- Hierzu zählen insbesondere die Daten, die
aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
- Auf der Internetseite des Vereins werden
die Daten der Mitglieder des erweiterten Vorstands und der Funktionsträger der Untergruppen mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4
Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung
der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Mitgliederverwaltung zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas
Abweichendes regelt.
Der Ressortleiter
Mitgliederverwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die
Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung
und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
- Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern
werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z. B. Vorstandsmitgliedern, Funktionsträgern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim
Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
- Personenbezogene Daten von Mitgliedern
dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und
anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
- Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es
eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt
der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine
Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6
Kommunikation per E-Mail
- Für die Kommunikation per E-Mail richtet
der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
- Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl
von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu
versenden.
§ 7
Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z. B. Mitglieder des Vorstands, Funktionsträger), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu
verpflichten.
§ 8
Datenschutzbeauftragter
Da im Verein in der Regel keine 10
Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
§ 9 Einrichtung
und Unterhaltung von Internetauftritten
- Der Verein unterhält zentrale Auftritte
für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Presse / Internet. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Presse /
Internet, den Ressortleiter Schützenpost / Archiv und den Administrator vorgenommen werden.
- Der Ressortleiter Presse / Internet ist
für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
- Abteilungen, Gruppen und Mannschaften
bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z. B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Presse / Internet. Für den Betrieb eines Internetauftritts
haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Ressortleiter Presse / Internet weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben
und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Presse / Internet, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands
nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
- Webseiten Hoster
- Mit welchen Technologien
ermittelt der Webseiten Hoster 1&1 die Daten?
Die Daten werden entweder durch einen Pixel oder durch ein Logfile ermittelt. Zum Schutz von personenbezogenen Daten verwendet 1&1 WebAnalytics keine
Cookies.
Der Webseiten Hoster 1&1 speichert keine personenbezogenen Daten von Websitenbesuchern, damit keine Rückschlüsse auf die einzelnen Besucher gezogen werden können.
Es werden folgende Daten erhoben:
- Referrer (zuvor besuchte Webseite)
- Angeforderte Webseite oder Datei
- Browsertyp und Browserversion
- Verwendetes Betriebssystem
- Verwendeter Gerätetyp
- Uhrzeit des Zugriffs
- IP-Adresse in anonymisierter Form
(wird nur zur Feststellung des Orts des Zugriffs verwendet und nach 7 Tagen
werden die letzten 3 Ziffern gelöscht)
- Zu welchem Zweck werden die
Daten erhoben?
In 1&1 WebAnalytics werden Daten ausschließlich zur statistischen Auswertung und zur technischen Optimierung des Webangebots erhoben.
Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
- Erfassung und Verarbeitung
personenbezogener Daten
Der
Websitebetreiber erhebt, nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen. Als personenbezogene
Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können - also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und
Telefonnummer.
Diese Website können Sie auch besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zur Verbesserung unseres Online-Angebotes speichern wir jedoch (ohne Personenbezug)
Ihre Zugriffsdaten auf diese Website. Zu diesen Zugriffsdaten gehören z. B. die von Ihnen angeforderte Datei oder der Name Ihres Internet-Providers. Durch die Anonymisierung der Daten sind
Rückschlüsse auf Ihre Person nicht möglich.
§ 10 Verstöße
gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder
-weitergabe ist untersagt.
- Verstöße gegen allgemeine
datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11
Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde
durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
59075 Hamm, den 01.01.2022. Für die Richtigkeit
Holger Bricke
Klaus Markhoff
- 1. Vorsitzender -
- Geschäftsführer -
Ralph Knippenkötter
Christian Messmann
- 2. Vorsitzender -
- Schatzmeister -